
Das Weltraumlabor Columbus

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Recht über die ISS
Die International Space Station (ISS) wird seit 1998 in 500 Kilometern Höhe
im All aufgebaut und ist ein Gemeinschaftsprojekt der USA, Russlands, Japans,
Kanadas und der European Space Agency (ESA). Der ESA gehören zehn Staaten
Europas an, wobei der Finanzierungsanteil stark variiert.
Betrieben wird die ISS als Forschungsanlage zur wissenschaftlichen Nutzung des
Weltraums. Die Untersuchungen der Forscher konzentrieren sich hauptsächlich
auf die Auswirkung von Schwerelosigkeit. Themen sind aber auch Fundamental-
und Astrophysik sowie Technologie und Erderkundung.
2006 soll die ISS komplett fertig gestellt sein, den weitaus größten
Anteil der ISS besitzen die Amerikaner, da sie bis jetzt 60 bis 80 Milliarden
Dollar in die Entwicklungsphase investiert haben. Zum Vergleich: Deutschland
steuert 1,3 Milliarden Dollar bei, das sind 47 Prozent der entstehenden Kosten
in der ESA, Schweden hingegen übernimmt nur 0,4 Prozent.
Das komplizierte Zusammenwirken aller Partner erfordert ein umfassendes Regelwerk,
das den Belangen und Interessen aller gerecht wird, dabei aber auch den Investitionsanteil
angemessen widerspiegelt.
Aufgrund des hohen Finanzaufkommens der USA für die ISS übernehmen
die Amerikaner die Führungsrolle für Gesamtmanagement und –koordinierung,
darüber hinaus stellen die USA im Wechsel mit Russland den ISS- Commander.
Die extremen Differenzen in der Finanzierung bedingen die Zuteilung unterschiedlich
großer Kompetenzen und Rechte der einzelnen Staaten, die im Regierungsabkommen
Intergovernmental Agreement (IGA) am 29.1.1998 in Washington festgelegt wurden.
Dessen komplexes Regelgefüge lässt sich in vier Hauptaspekte gliedern:
1. Befehlsgewalt Ein Weltraumgegenstand muss beim Start registriert werden.
Ein Staat, der einen solchen Gegenstand im Weltraum oder auf einen Himmelskörper
besitzt, hat dort die Hoheitsgewalt und die Kontrolle über diesen Gegenstand
und dessen gesamte Besatzung. Die ISS hat einen Kommandanten, der nur noch dem
Flugdirektor untersteht.
2. Nutzung Grundsätzlich nutzt jeder seine eigenen Elemente, jedoch erhalten
die Partner, die Infrastrukturen bereitstellen, dafür feste Nutzungsanteile.
Diese betragen bei den USA knapp 80 Prozent, Japan hat 13 Prozent, Europa acht
Prozent und Kanada besitzt zwei Prozent. Russland nutzt ausschließlich
seine eigenen Elemente. Möchte ein unbeteiligter Staat („Nichtpartner“)
die ISS nutzen, müssen alle Staaten darüber informiert werden und
zustimmen.
3. Finanzierung Beim Bau und der Konstruktion der Module zahlt jeder Partner
die anfallenden Kosten seines Moduls selbst.
Jeder Partner bezahlt in der Betriebsphase seinen Anteil an den Gesamtbetriebskosten,
dazu kommen noch die Betriebskosten der eigenen Elemente.
Recht über die ISS
Die International Space Station (ISS) wird seit 1998 in 500 Kilometern Höhe
im All aufgebaut und ist ein Gemeinschaftsprojekt der USA, Russlands, Japans,
Kanadas und der European Space Agency (ESA). Der ESA gehören zehn Staaten
Europas an, wobei der Finanzierungsanteil stark variiert.
Betrieben wird die ISS als Forschungsanlage zur wissenschaftlichen Nutzung des
Weltraums. Die Untersuchungen der Forscher konzentrieren sich hauptsächlich
auf die Auswirkung von Schwerelosigkeit. Themen sind aber auch Fundamental-
und Astrophysik sowie Technologie und Erderkundung.
2006 soll die ISS komplett fertig gestellt sein, den weitaus größten
Anteil der ISS besitzen die Amerikaner, da sie bis jetzt 60 bis 80 Milliarden
Dollar in die Entwicklungsphase investiert haben. Zum Vergleich: Deutschland
steuert 1,3 Milliarden Dollar bei, das sind 47 Prozent der entstehenden Kosten
in der ESA, Schweden hingegen übernimmt nur 0,4 Prozent.
Das komplizierte Zusammenwirken aller Partner erfordert ein umfassendes Regelwerk,
das den Belangen und Interessen aller gerecht wird, dabei aber auch den Investitionsanteil
angemessen widerspiegelt.
Aufgrund des hohen Finanzaufkommens der USA für die ISS übernehmen
die Amerikaner die Führungsrolle für Gesamtmanagement und –koordinierung,
darüber hinaus stellen die USA im Wechsel mit Russland den ISS- Commander.
Die extremen Differenzen in der Finanzierung bedingen die Zuteilung unterschiedlich
großer Kompetenzen und Rechte der einzelnen Staaten, die im Regierungsabkommen
Intergovernmental Agreement (IGA) am 29.1.1998 in Washington festgelegt wurden.
Dessen komplexes Regelgefüge lässt sich in vier Hauptaspekte gliedern:
1. Befehlsgewalt Ein Weltraumgegenstand muss beim Start registriert werden.
Ein Staat, der einen solchen Gegenstand im Weltraum oder auf einen Himmelskörper
besitzt, hat dort die Hoheitsgewalt und die Kontrolle über diesen Gegenstand
und dessen gesamte Besatzung. Die ISS hat einen Kommandanten, der nur noch dem
Flugdirektor untersteht.
2. Nutzung Grundsätzlich nutzt jeder seine eigenen Elemente, jedoch erhalten
die Partner, die Infrastrukturen bereitstellen, dafür feste Nutzungsanteile.
Diese betragen bei den USA knapp 80 Prozent, Japan hat 13 Prozent, Europa acht
Prozent und Kanada besitzt zwei Prozent. Russland nutzt ausschließlich
seine eigenen Elemente. Möchte ein unbeteiligter Staat („Nichtpartner“)
die ISS nutzen, müssen alle Staaten darüber informiert werden und
zustimmen.
3. Finanzierung Beim Bau und der Konstruktion der Module zahlt jeder Partner
die anfallenden Kosten seines Moduls selbst.
Jeder Partner bezahlt in der Betriebsphase seinen Anteil an den Gesamtbetriebskosten,
dazu kommen noch die Betriebskosten der eigenen Elemente.
4. Haftung Ein Startstaat haftet auf jeden Fall für einen Schaden der von
seinem Weltraumgegenstand auf der Erdoberfläche oder an Luftfahrzeugen
im Flug verursacht wurde. Dieses Prinzip bezieht sich auch auf die ISS. Bei
einem Schaden im Weltraum haftet der Startstaat jedoch nur dann, wenn fahrlässig
oder vorsätzlich gehandelt worden ist. Der Haftungsausschluss zwischen
den ISS Partnern besagt, dass die gegenseitige Haftung der Partner ausgeschlossen
ist, um die Nutzung, Erschließung und Erforschung des Weltraums zu fördern.
Sabrina Mazzola und Maria A. Sczepansky
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| Die zukünftige Raumstation ISS. Foto: EADS SPACE Transportation |
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