EADS Astrium
 You are here: Home > Columbus Logbuch
Columbus Logbuch

Das Weltraumlabor Columbus

Logbuch
Kaptitel 1
Kaptitel 2
Kaptitel 3
Kaptitel 4
Kaptitel 5
Kaptitel 6
Kaptitel 7
Kaptitel 8
Kaptitel 9
Kaptitel 10
Kaptitel 11
Kaptitel 12
Kaptitel Extra

Bremen

Hessen

Sachsen

Nordrhein-Westfalen

Thüringen

Hamburg

Berlin

Niedersachsen

Baden-Württemberg

Saarland

Schleswig-Holstein

Mecklenburg-Vorpommern

And the winner is...

Pressespiegel

Kontakt

Print

Recht über die ISS

Die International Space Station (ISS) wird seit 1998 in 500 Kilometern Höhe im All aufgebaut und ist ein Gemeinschaftsprojekt der USA, Russlands, Japans, Kanadas und der European Space Agency (ESA). Der ESA gehören zehn Staaten Europas an, wobei der Finanzierungsanteil stark variiert.
Betrieben wird die ISS als Forschungsanlage zur wissenschaftlichen Nutzung des Weltraums. Die Untersuchungen der Forscher konzentrieren sich hauptsächlich auf die Auswirkung von Schwerelosigkeit. Themen sind aber auch Fundamental- und Astrophysik sowie Technologie und Erderkundung.
2006 soll die ISS komplett fertig gestellt sein, den weitaus größten Anteil der ISS besitzen die Amerikaner, da sie bis jetzt 60 bis 80 Milliarden Dollar in die Entwicklungsphase investiert haben. Zum Vergleich: Deutschland steuert 1,3 Milliarden Dollar bei, das sind 47 Prozent der entstehenden Kosten in der ESA, Schweden hingegen übernimmt nur 0,4 Prozent.
Das komplizierte Zusammenwirken aller Partner erfordert ein umfassendes Regelwerk, das den Belangen und Interessen aller gerecht wird, dabei aber auch den Investitionsanteil angemessen widerspiegelt.
Aufgrund des hohen Finanzaufkommens der USA für die ISS übernehmen die Amerikaner die Führungsrolle für Gesamtmanagement und –koordinierung, darüber hinaus stellen die USA im Wechsel mit Russland den ISS- Commander.
Die extremen Differenzen in der Finanzierung bedingen die Zuteilung unterschiedlich großer Kompetenzen und Rechte der einzelnen Staaten, die im Regierungsabkommen Intergovernmental Agreement (IGA) am 29.1.1998 in Washington festgelegt wurden.
Dessen komplexes Regelgefüge lässt sich in vier Hauptaspekte gliedern:

1. Befehlsgewalt Ein Weltraumgegenstand muss beim Start registriert werden. Ein Staat, der einen solchen Gegenstand im Weltraum oder auf einen Himmelskörper besitzt, hat dort die Hoheitsgewalt und die Kontrolle über diesen Gegenstand und dessen gesamte Besatzung. Die ISS hat einen Kommandanten, der nur noch dem Flugdirektor untersteht.

2. Nutzung Grundsätzlich nutzt jeder seine eigenen Elemente, jedoch erhalten die Partner, die Infrastrukturen bereitstellen, dafür feste Nutzungsanteile. Diese betragen bei den USA knapp 80 Prozent, Japan hat 13 Prozent, Europa acht Prozent und Kanada besitzt zwei Prozent. Russland nutzt ausschließlich seine eigenen Elemente. Möchte ein unbeteiligter Staat („Nichtpartner“) die ISS nutzen, müssen alle Staaten darüber informiert werden und zustimmen.

3. Finanzierung Beim Bau und der Konstruktion der Module zahlt jeder Partner die anfallenden Kosten seines Moduls selbst.
Jeder Partner bezahlt in der Betriebsphase seinen Anteil an den Gesamtbetriebskosten, dazu kommen noch die Betriebskosten der eigenen Elemente.

Recht über die ISS

Die International Space Station (ISS) wird seit 1998 in 500 Kilometern Höhe im All aufgebaut und ist ein Gemeinschaftsprojekt der USA, Russlands, Japans, Kanadas und der European Space Agency (ESA). Der ESA gehören zehn Staaten Europas an, wobei der Finanzierungsanteil stark variiert.
Betrieben wird die ISS als Forschungsanlage zur wissenschaftlichen Nutzung des Weltraums. Die Untersuchungen der Forscher konzentrieren sich hauptsächlich auf die Auswirkung von Schwerelosigkeit. Themen sind aber auch Fundamental- und Astrophysik sowie Technologie und Erderkundung.
2006 soll die ISS komplett fertig gestellt sein, den weitaus größten Anteil der ISS besitzen die Amerikaner, da sie bis jetzt 60 bis 80 Milliarden Dollar in die Entwicklungsphase investiert haben. Zum Vergleich: Deutschland steuert 1,3 Milliarden Dollar bei, das sind 47 Prozent der entstehenden Kosten in der ESA, Schweden hingegen übernimmt nur 0,4 Prozent.
Das komplizierte Zusammenwirken aller Partner erfordert ein umfassendes Regelwerk, das den Belangen und Interessen aller gerecht wird, dabei aber auch den Investitionsanteil angemessen widerspiegelt.
Aufgrund des hohen Finanzaufkommens der USA für die ISS übernehmen die Amerikaner die Führungsrolle für Gesamtmanagement und –koordinierung, darüber hinaus stellen die USA im Wechsel mit Russland den ISS- Commander.
Die extremen Differenzen in der Finanzierung bedingen die Zuteilung unterschiedlich großer Kompetenzen und Rechte der einzelnen Staaten, die im Regierungsabkommen Intergovernmental Agreement (IGA) am 29.1.1998 in Washington festgelegt wurden.
Dessen komplexes Regelgefüge lässt sich in vier Hauptaspekte gliedern:

1. Befehlsgewalt Ein Weltraumgegenstand muss beim Start registriert werden. Ein Staat, der einen solchen Gegenstand im Weltraum oder auf einen Himmelskörper besitzt, hat dort die Hoheitsgewalt und die Kontrolle über diesen Gegenstand und dessen gesamte Besatzung. Die ISS hat einen Kommandanten, der nur noch dem Flugdirektor untersteht.

2. Nutzung Grundsätzlich nutzt jeder seine eigenen Elemente, jedoch erhalten die Partner, die Infrastrukturen bereitstellen, dafür feste Nutzungsanteile. Diese betragen bei den USA knapp 80 Prozent, Japan hat 13 Prozent, Europa acht Prozent und Kanada besitzt zwei Prozent. Russland nutzt ausschließlich seine eigenen Elemente. Möchte ein unbeteiligter Staat („Nichtpartner“) die ISS nutzen, müssen alle Staaten darüber informiert werden und zustimmen.

3. Finanzierung Beim Bau und der Konstruktion der Module zahlt jeder Partner die anfallenden Kosten seines Moduls selbst.
Jeder Partner bezahlt in der Betriebsphase seinen Anteil an den Gesamtbetriebskosten, dazu kommen noch die Betriebskosten der eigenen Elemente.
4. Haftung Ein Startstaat haftet auf jeden Fall für einen Schaden der von seinem Weltraumgegenstand auf der Erdoberfläche oder an Luftfahrzeugen im Flug verursacht wurde. Dieses Prinzip bezieht sich auch auf die ISS. Bei einem Schaden im Weltraum haftet der Startstaat jedoch nur dann, wenn fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt worden ist. Der Haftungsausschluss zwischen den ISS Partnern besagt, dass die gegenseitige Haftung der Partner ausgeschlossen ist, um die Nutzung, Erschließung und Erforschung des Weltraums zu fördern.

Sabrina Mazzola und Maria A. Sczepansky

Die zukünftige Raumstation ISS. Foto: EADS SPACE Transportation




© 2008 EADS Astrium | Google Search | Legal Notice and Imprint | General Contact