
Das Weltraumlabor Columbus

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Warum Weltraumrecht?
Der schwere Unfall auf ISS wirft Fragen des Weltraumrechtes auf und zeigt,
wie wichtig es ist. Ein kurzer Überblick:
"Recht regelt zwischenmenschliche Beziehungen - Überall!"
Bei einem Hauskauf muss man sich genauso an Regeln halten wie bei diplomatischen
Beziehungen. Beziehungen zwischen Staaten regelt das Völkerrecht, welches
durch Verträge unter Staaten entsteht. An derartige Verträge binden
sich nur Staaten, die diese auch ratifizieren.
1957 sendet der erste Satellit, Sputnik, Daten aus dem All. Der Beginn einer
neuen Ära. Die Menschheit war in einen Raum vorgestoßen, der bislang
weder durch staatliches, noch durch Luft- und Wasserrecht geregelt war.
Mit der Erschließung des Weltraumes sah sich die Völkergemeinschaft
das erste Mal vor dem Problem, für einen bisher rechtsfreien Raum gemeinsam
eine Ordnung herstellen zu müssen. Aber was ist das eigentlich, der Weltraum?
Obwohl wir nur sehr wenig über das Universum wissen, erklärt Stephan
Hobe, der einzige Professor für Weltraumrecht in Deutschland, diesen Sachverhalt
folgendermaßen: "110 Kilometer über dem Meeresspiegel beginnt
der Weltraum. Er umfasst den irdischen und interplanetaren Raum des Universums."
Er räumt ein, dass es sehr schwierig sei etwas zu definieren, was nicht
vollständig bekannt ist.
Dennoch besteht Regelungsbedarf. Wem gehört der Mond? Wer haftet für
Unfälle im Weltraum? Um diese Fragen zu klären, wurde 1967 der Weltraumvertrag
(WRV) verfasst. Die wichtigsten Bestandteile des WRV sind die Erlasse zu Rettung
(1968), Haftung (1972) und Registrierung (1974).
"Die Erforschung und Nutzung des Weltraumes ist Sache der gesamten Menschheit
und dient dem Vorteil und Interesse aller Länder" (Art.1 des Weltraumvertrages).
Um diesem gerecht zu werden, wird territoriale Aneignung in Artikel 2 unterbunden!
Der Weltraum gehört niemanden, jedoch darf sich jeder frei darin bewegen.
Gemäß dem Haftungsabkommen muss ein Startstaat für jegliche
Schäden, die sein Weltraumobjekt auf der Erdoberfläche oder an Luftfahrzeugen
verursacht, die Konsequenzen tragen. Mit dem Start dieses Objektes nimmt er
das Risiko in Kauf, die Kontrolle über jenes zu verlieren und ist deshalb
in jedem Fall haftbar. (Art. 2)
Beschädigen sich zwei Weltraumobjekte unterschiedlicher Startstaaten außerhalb
der Erdoberfläche, haftet nur der Verursacher (Staat) des Unfalls. Beide
Staaten haben das Unfallrisiko im All erhöht und daher wird die Schadensfrage
auf persönliches Versagen zurückgeführt. (Art. 3)
Ein Startstaat ist erstens ein Staat, der einen Weltraumgegenstand startet,
oder dessen Start durchführen lässt, oder zweitens ein Staat, von
dessen Hoheitsgebiet oder Anlagen ein Weltraumgegenstand gestartet wird.
Alle Objekte die in den Weltraum katapultiert werden, müssen vom Startstaat
registriert werden, um über diese eine Übersicht zu behalten.
Immer weniger Staaten unterzeichnen Verträge, zuletzt der Mondvertrag
1979, den nur 10 Staaten unterzeichnet haben. Diese Tendenz ist bedenklich.
Denn wie der aktuelle Unglücksfall zeigt, muss auch im Weltraum eine umfassende
Ordnung bestehen.
Maike Schulz und Philip Römer
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| Die zukünftige Raumstation ISS. Foto: EADS SPACE Transportation |
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