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Warum Weltraumrecht?

Der schwere Unfall auf ISS wirft Fragen des Weltraumrechtes auf und zeigt, wie wichtig es ist. Ein kurzer Überblick:

"Recht regelt zwischenmenschliche Beziehungen - Überall!"
Bei einem Hauskauf muss man sich genauso an Regeln halten wie bei diplomatischen Beziehungen. Beziehungen zwischen Staaten regelt das Völkerrecht, welches durch Verträge unter Staaten entsteht. An derartige Verträge binden sich nur Staaten, die diese auch ratifizieren.
1957 sendet der erste Satellit, Sputnik, Daten aus dem All. Der Beginn einer neuen Ära. Die Menschheit war in einen Raum vorgestoßen, der bislang weder durch staatliches, noch durch Luft- und Wasserrecht geregelt war.
Mit der Erschließung des Weltraumes sah sich die Völkergemeinschaft das erste Mal vor dem Problem, für einen bisher rechtsfreien Raum gemeinsam eine Ordnung herstellen zu müssen. Aber was ist das eigentlich, der Weltraum?
Obwohl wir nur sehr wenig über das Universum wissen, erklärt Stephan Hobe, der einzige Professor für Weltraumrecht in Deutschland, diesen Sachverhalt folgendermaßen: "110 Kilometer über dem Meeresspiegel beginnt der Weltraum. Er umfasst den irdischen und interplanetaren Raum des Universums." Er räumt ein, dass es sehr schwierig sei etwas zu definieren, was nicht vollständig bekannt ist.

Dennoch besteht Regelungsbedarf. Wem gehört der Mond? Wer haftet für Unfälle im Weltraum? Um diese Fragen zu klären, wurde 1967 der Weltraumvertrag (WRV) verfasst. Die wichtigsten Bestandteile des WRV sind die Erlasse zu Rettung (1968), Haftung (1972) und Registrierung (1974).

"Die Erforschung und Nutzung des Weltraumes ist Sache der gesamten Menschheit und dient dem Vorteil und Interesse aller Länder" (Art.1 des Weltraumvertrages). Um diesem gerecht zu werden, wird territoriale Aneignung in Artikel 2 unterbunden! Der Weltraum gehört niemanden, jedoch darf sich jeder frei darin bewegen.

Gemäß dem Haftungsabkommen muss ein Startstaat für jegliche Schäden, die sein Weltraumobjekt auf der Erdoberfläche oder an Luftfahrzeugen verursacht, die Konsequenzen tragen. Mit dem Start dieses Objektes nimmt er das Risiko in Kauf, die Kontrolle über jenes zu verlieren und ist deshalb in jedem Fall haftbar. (Art. 2)
Beschädigen sich zwei Weltraumobjekte unterschiedlicher Startstaaten außerhalb der Erdoberfläche, haftet nur der Verursacher (Staat) des Unfalls. Beide Staaten haben das Unfallrisiko im All erhöht und daher wird die Schadensfrage auf persönliches Versagen zurückgeführt. (Art. 3)

Ein Startstaat ist erstens ein Staat, der einen Weltraumgegenstand startet, oder dessen Start durchführen lässt, oder zweitens ein Staat, von dessen Hoheitsgebiet oder Anlagen ein Weltraumgegenstand gestartet wird.
Alle Objekte die in den Weltraum katapultiert werden, müssen vom Startstaat registriert werden, um über diese eine Übersicht zu behalten.

Immer weniger Staaten unterzeichnen Verträge, zuletzt der Mondvertrag 1979, den nur 10 Staaten unterzeichnet haben. Diese Tendenz ist bedenklich. Denn wie der aktuelle Unglücksfall zeigt, muss auch im Weltraum eine umfassende Ordnung bestehen.

Maike Schulz und Philip Römer

Die zukünftige Raumstation ISS. Foto: EADS SPACE Transportation
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